Internationale Steuerberatung
Ausländische Firmen, die in Deutschland eine Niederlassung eröffnen möchten, stehen vor einer großen Herausforderung. Neben den besonderen Eigenschaften des deutschen Marktes in dem jeweiligen Geschäftsbereich sind auch die Besonderheiten des deutschen sowie des internationalen Steuerrechtes zu berücksichtigen. Den Start mit Ihrer Firma in Deutschland können wir Ihnen in dieser Hinsicht deutlich erleichtern. Dabei sorgen wir dafür, dass Ihre Steuerbelastung in Deutschland und im Heimatland minimiert und eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Zu diesem Zweck kooperieren wir auch mit mehreren Steuerberatungsgesellschaften in anderen EU-Staaten. Ferner können wir Ihnen für viele Länder die Beratung in der Muttersprache anbieten.
Außerdem ist bei Geschäftsbeziehungen von deutschen Niederlassungen oder Tochtergesellschaften zu ausländischen verbundenen Unternehmen zu beachten, dass die Pflichten zur Dokumentation der Geschäftsvorfälle mit diesen Unternehmen in den vergangenen Jahren immer weiter verschärft worden ist. Seit dem 30.6.2003 sind alle deutschen Unternehmen, die Warenlieferungen mit einem Wert von mehr als EUR 5 Millionen oder sonstige Leistungen mit einem Wert von mehr als EUR 500.000 von ausländischen nahestehenden Personen beziehen oder an diese erbringen, nach § 90 Abgabenordnung dazu verpflichtet, diese Geschäftsvorfälle sehr detailliert zu dokumentieren.
Unsere Leistungen
a) Laufende Beratungsleistungen
Für ausländische Unternehmen mit Tätigkeiten in Deutschland bieten wir eine umfassende Beratung bei der Gründung von Tochtergesellschaften oder Betriebstätten beginnend bei der Wahl einer geeigneten Gesellschaftsform sowie der Ermittlung der Steuerbelastung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene. Ferner unterstützen wir Sie bei einer ordnungsgemäßen Gewinnabgrenzung zum Mutterhaus, um spätere Steuernachforderungen aus dem Inland oder dem Heimatland des Mutterhauses zu vermeiden.
Unsere Leistungen umfassen ebenfalls die Beratung hinsichtlich der bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen zu beachtenden steuerlichen Regelungen sowie die Erstellung und Einreichung der in diesem Zusammenhang erforderlichen Anträge wie z.B. auf Freistellung von Abzugsteuern oder Vorsteuervergütung. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass die laut Doppelbesteuerungsabkommen bzw. EU-Gesetzgebung festgelegten Steuerermäßigungen und erstattungen gewährt werden und nicht aufgrund des Ablaufs von Fristen für Erstattungsanträge verloren gehen.
b) Dokumentation der Geschäftsbeziehungen zu ausländischen nahestehenden Personen
Ferner erstellen wir bei Bedarf die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der geschäftlichen Beziehungen zu ausländischen verbundenen Unternehmen im Einklang mit den hierfür anzuwendenden Vorschriften der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung. Aufgrund unserer Erfahrungen bei Betriebsprüfungen international tätiger Unternehmen verfügen wir über genaue Kenntnisse der in diesem Zusammenhang zu beachtenden gesetzlichen Anforderungen.
c) Steuererklärungen für aus dem Ausland entsandte Mitarbeiter
Für die aus dem Ausland nach Deutschland entsandten Angestellten des deutschen Tochterunternehmens bieten wir die Erstellung der deutschen Steuererklärung an, die aufgrund der Erzielung von Einkünften in Deutschland und im Heimatland in manchen Fällen sehr komplex sein kann. Diese Erklärungen werden von uns mit großer Sorgfalt erstellt, sodass alle anwendbaren steuerlichen Vergünstigungen beansprucht werden. Ferner werden durch eine Berücksichtigung sämtlicher in Deutschland relevanter steuerlichen Sachverhalte die Festsetzung von Steuernachforderungen und zusätzlichen Aufschlägen zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund von unvollständigen Angaben vermieden.